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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Samariterverbandes beider Appenzell (AGB) [1’013 KB] |
Grundbotschaften (Vorlagen Samariter Schweiz) Word-Dokument [548 KB] pdf-Dokument [655 KB] |
Corporate Design Manual [2’315 KB] Die Corporate Identity positioniert ein Unternehmen in der Öffentlichkeit. CI ist die Gesamtheit des Erscheinungsbildes eines Unternehmens in der Öffentlichkeit. Sie ist ein Schlüsselwort, das von jedem Unternehmen mit unterschiedlichen Werten gefüllt wird. Man kann drei wesentliche Elemente unterscheiden. Corporate Identity beinhaltet: * Corporate Design * Corporate Behaviour * Corporate Communications Corporate Design beschreibt das eigentliche Erscheinungsbild eines Unternehmens. Einheitliche grafische Systeme bei Visitenkarten, Briefen, Broschüren, Beschriftung von Gebäuden, Firmenautos und -kleider usw. führen zur unverwechselbaren Identifikation durch die Öffentlichkeit. In Bezug auf die Werbung werden Vorgaben in CI-Manuals festgeschrieben. Corporate Behaviour befasst sich mit der Service- und Produktequalität. Sie entsteht aus der Summe aller Leistungen und Verhaltensweisen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der (internen und externen) Öffentlichkeit. Corporate Communications Die Unternehmenswerbung ist die strategische Basis für die Gesamtheit aller Kommunikations- und Informationsmassnahmen des Unternehmens. Corporate Communications sind Verlautbarungen in der Öffentlichkeit, z.B. Werbe-Kampagnen, Pressestatements oder Kunden-Publikationen. Logo Samariter Samariterlogo steht unter Markenschutz Nachdem der Schweizerische Samariterbund (SSB) feststellen musste, dass Konkurrenten sich nicht scheuen, seinen Namen oder sein Logo zum eigenen Vorteil zu verwenden, hat er sich entschlossen, den Schutz seines Logos und seines Namens durch den Eintrag der Marke "S+ samariter" in den Sprachen Deutsch, Französisch, italienisch und Englisch zu vervollständigen. Seit dem 16. Februar 2004, dem Datum der Anmeldung, ist die Marke des SSB rechtlich geschützt. Dieser Markenschutz erfasst auch Nachahmungen der Marke des SSB. Sollten Organisationen oder Personen die Marke des SSB ohne dessen Erlaubnis verwenden, so machen sie sich strafbar. Ausserdem kann der SSB auf Beseitigung des unerlaubten Gebrauchs seiner Marke klagen und Schadenersatz fordern. Sogar vorsorgliche Massnahmen sind möglich, wenn ein Missbrauch droht. Damit hat der SSB den Schutz für seine Dienstleistungen komplettiert. Neben dem Markenschutz kann sich der SSB auch berufen auf den gesetzlichen Sonderschutz des Zeichens des Roten Kreuzes, auf das Urheberrecht (Verbot der wörtlichen Wiedergabe von Texten sowie von Kopien bildlicher Darstellungen) sowie auf die Vorschriften über den unlauteren Wettbewerb. |